
Cannabis Pflanze
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Das heißt aber nicht, dass dies bei einer Kontrolle nicht beschlagnahmt wird, sondern nur, dass die Strafsache vermutlich nicht weiter verfolgt wird. Aber auch das liegt im Ermessen des jeweiligen Staatsanwalts.
Cannabis & Marihuana: Freimenge ist nur straffrei ohne Fremdgefährdung
Liegt beim Cannabisrauchen jedoch eine Fremdgefährdung vor oder besteht der Verdacht, das Marihuana in der Öffentlichkeit zu rauchen, so ist dies auch weiterhin verboten. Eine Fremdgefährdung liegt in jedem Fall vor, wenn Marihuana auf Schulhöfen oder ähnlichen Plätzen komsumiert wird.
Wie viel Gramm geringe Mengen bedeuten ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, in Bayern werden Mengen bis zu 6 g als gering betrachtet, in anderen Bundesländern gibt es teilweise so gar keine festgelegte Grenze. Der Besitz von Marihuana ist also in jedem Fall ein Tanz auf dem Drahtseil, da es keine genauen Formulierungen gibt und das Gesetz recht schwammig ist.
Besitz von Cannabis / Marihuana ist verboten
Generell gilt, dass der Besitz von Marihuana verboten ist und jede, auch noch so kleine Menge, beschlagnahmt werden kann. Inwieweit ein Strafverfahren dann auf den Besitzer zukommt, ergibt meist die Prüfung des Einzelfalls. Man kann sich also zu keiner Zeit 100%ig sicher sein, beim Besitz von Cannabis straffrei aus der Sache herauszukommen.
Konsumiert man in seinen eigenen vier Wänden geringe Mengen Haschisch, wird im Normalfall nichts passieren, das hat aber meist nur den einen Grund, wer rechnet schon damit, dass man Besuch von der Polizei bekommt? Würde man in seiner eigenen Wohnung erwischt werden, könnte es durchaus sein, auch hier eine Anzeige zu kassieren.
[kommie]
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